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Kapitaleinzahlungskonto

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Das Kapitaleinzahlungskonto ist der erste Schritt zur Gründung Ihres Unternehmens. Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft gründen oder das Kapital einer bestehenden AG oder GmbH eröhen wollen, so müssen Sie die entsprechenden Gelder gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 633 / OR Art 779) bei einer Bank hinterlegen.
Ein Kapitaleinzahlungskonto erfüllt diese gesetztlichen Vorschriften.

Wie funktionert das Vorgehen?

Sie unterzeichenen das Antragsformular und zahlen den entsprechenden Betraf auf das neue Kapitaleinzahlungskonto ein. Danach erhalten Sie für die Anmeldung bzw. für das Handelsregister Amt eine Bestätigung.

Wann wird das Kapital and das Geschäftskonto überwiesen?

Sobald die Firma im Handelsregister eingetragen ist, wird der beglaubigte Auszug an die entsprechende Bank zugestellt. Danach wird sofort das Kapital an das Geschäftskonto übertragen.

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Einzelfirma

ab CHF 195.00

 

GmbH

ab CHF 495.00

AG

ab CHF 595.00

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